Beantragen Sie hier Ihren Exi-Gutschein

Liebe Gründungsinteressierte, wir freuen uns, Sie beim Programm EXI-Gründungsgutschein gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie ESF Plus in Ihrem Vorhaben unterstützen zu können.

Eröffnungsveranstaltung
Termine

Montag
05.08.2024; 16:00-18:00 Uhr

 

… es folgen ständig weitere Termine.

Wie geht es für Sie weiter im Programm?

Ihre weiteren Schritte und den Ablauf des Programmes
finden Sie
hier.

Nicht förderfähige Beratungsinhalte

Nicht förderfähig über den Exi-Gutschein sind folgende Beratungsinhalte:
  • Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen oder auf die Erlangung öffentlicher Hilfen beziehen.
  • Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von Geschäftsausstattung und Werbematerial stehen wie Logos, Briefpapier, Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Plakate, Mailings etc..
  • Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Internetseiten bzw. eines Internetauftritts stehen.
  • Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Beschaffung, Erstellung und Einführung von IKT stehen.
  • Beratungen, die überwiegend Architekten- und Ingenieurleistungen zum Gegenstand haben; Aufstellung baureifer Pläne.
  • Erstellung von Qualitätsmanagement-Handbüchern.
  • Qualitätsprüfung sowie technische, chemische oder ähnliche Untersuchungen.
  • Durchführung von Ausschreibungsverfahren; Ausarbeitung von Verträgen.
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungs- und Bilanzierungsarbeiten.
  • Beratungen, die überwiegend der Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen einschließlich Liquiditäts- und Bonitätsgutachten dienen.
  • Beratungen, die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten auf Provisionsbasis beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren,
  • Dienstleistungen und Finanzierungen, die von der Unternehmensberatungsgesellschaft oder der Beraterin / dem Berater selbst vertrieben werden (Neutralität).
  • Beratungen, die durch Angehörige in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades oder eine Ehepartnerin / einen Ehepartner bzw. eine/n eingetragene/n Lebenspartner/in durchgeführt werden.
  • Beratungen, die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben. Dazu zählt u.a. menschenverachtendes, extremistisches, rassistisches oder sexistisches Gedankengut.