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Nicht förderfähige Beratungsinhalte
Nicht förderfähig über den Exi-Gutschein sind folgende Beratungsinhalte:
- Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen oder auf die Erlangung öffentlicher Hilfen beziehen.
- Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von Geschäftsausstattung und Werbematerial stehen wie Logos, Briefpapier, Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Plakate, Mailings etc..
- Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Internetseiten bzw. eines Internetauftritts stehen.
- Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Beschaffung, Erstellung und Einführung von IKT stehen.
- Beratungen, die überwiegend Architekten- und Ingenieurleistungen zum Gegenstand haben; Aufstellung baureifer Pläne.
- Erstellung von Qualitätsmanagement-Handbüchern.
- Qualitätsprüfung sowie technische, chemische oder ähnliche Untersuchungen.
- Durchführung von Ausschreibungsverfahren; Ausarbeitung von Verträgen.
- Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungs- und Bilanzierungsarbeiten.
- Beratungen, die überwiegend der Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen einschließlich Liquiditäts- und Bonitätsgutachten dienen.
- Beratungen, die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten auf Provisionsbasis beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren,
- Dienstleistungen und Finanzierungen ausgerichtet sind, die von der Unternehmensberatungsgesellschaft oder der Beraterin / dem Berater selbst vertrieben werden (Neutralität).
- Beratungen, die durch Angehörige in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades oder eine Ehepartnerin / einen Ehepartner bzw. eine/n eingetragene/n Lebenspartner/in durchgeführt werden.