Beantragen Sie hier Ihren Exi-Gutschein


Liebe Gründungsinteressierte, wir freuen uns, Sie beim Programm EXI-Gründungsgutschein gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie ESF Plus in Ihrem Vorhaben unterstützen zu können.
Ihre weiteren Schritte und den Ablauf des Programmes finden Sie hier.

Zum Antragsformular


Termine für die Eröffnungsveranstaltung


13.10.2023; 15:00-17:00 Uhr
18.10.2023; 16:00-18:00 Uhr
26.10.2023; 16:00-18:00 Uhr

… weitere Termine folgen.


Nicht förderfähige Beratungsinhalte


Nicht förderfähig über den Exi-Gutschein sind folgende Beratungsinhalte:
  • Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen oder auf die Erlangung öffentlicher Hilfen beziehen.
  • Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von Geschäftsausstattung und Werbematerial stehen wie Logos, Briefpapier, Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Plakate, Mailings etc..
  • Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Internetseiten bzw. eines Internetauftritts stehen.
  • Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Beschaffung, Erstellung und Einführung von IKT stehen.
  • Beratungen, die überwiegend Architekten- und Ingenieurleistungen zum Gegenstand haben; Aufstellung baureifer Pläne.
  • Erstellung von Qualitätsmanagement-Handbüchern.
  • Qualitätsprüfung sowie technische, chemische oder ähnliche Untersuchungen.
  • Durchführung von Ausschreibungsverfahren; Ausarbeitung von Verträgen.
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungs- und Bilanzierungsarbeiten.
  • Beratungen, die überwiegend der Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen einschließlich Liquiditäts- und Bonitätsgutachten dienen.
  • Beratungen, die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten auf Provisionsbasis beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren,
  • Dienstleistungen und Finanzierungen, die von der Unternehmensberatungsgesellschaft oder der Beraterin / dem Berater selbst vertrieben werden (Neutralität).
  • Beratungen, die durch Angehörige in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades oder eine Ehepartnerin / einen Ehepartner bzw. eine/n eingetragene/n Lebenspartner/in durchgeführt werden.