Existenzgründer sowie kleine und junge Unternehmen finden nur schwer Geldgeber, weil sie häufig wenig Eigenkapital haben. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und dem ERP-Sondervermögen einen Mikromezzaninfonds mit 70 Millionen Euro aufgelegt.
Die MBG Baden-Württemberg kooperiert beim Programm Mikromezzanin mit den Projektträgern des Beratungsförderprogramms EXI-Gründungsgutscheine Baden-Württemberg und mit Mikrofinanzinstituten wie MONEX Mikrofinanzierung Baden-Württemberg. Sie sollen mit den InteressentInnen die Anträge vorbereiten und sie durch den Antragsprozess begleiten, damit Antrag und Prozess optimal ablaufen.
Wer wird gefördert
Aus dem Mikromezzaninfonds gibt es Mikromezzanin – also Kleinstbeteiligungen. Mikromezzanin können folgende Zielgruppen bekommen:
- KleinstunternehmerInnen
- ExistenzgründerInnen
- Unternehmen, die wachsen sowie in neue Arbeitsplätze investieren.
Die Kleinstbeteiligungen richten sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen.
Was wird gefördert
Für folgende Finanzierungsanlässe sind die Kleinstbeteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds gedacht:
- Existenzgründungen/auch Gründung eines Franchise-Unternehmens
- Kauf eines Unternehmens
- Unternehmensnachfolgen
- Investitionen
- Eigenkapitalstärkung
- Betriebsmittel
Eine Förderung aus dem Mikromezzaninfonds ist nicht möglich, wenn Unternehmen in Schwierigkeiten sind, bestehende Finanzierungen abgelöst oder umgeschuldet werden sollen.
Wie wird gefördert
Beteiligungsbetrag: zwischen 10.000 und 50.000 Euro
Beteiligungsdauer: insgesamt zehn Jahre; nach sieben Jahren beginnen drei Rückzahlungsjahre
Bearbeitungsgebühr: einmalig 3,5 Prozent aus dem Beteiligungsbetrag
Beteiligungsvergütung: 8 Prozent pro Jahr aus dem Beteiligungsbetrag zuzüglich einer gewinnabhängigen Vergütung von 1,5 Prozent
Besonderheiten: es sind keine Sachsicherheiten (Geld, Grundschulden, Maschinen) zu stellen
Antrag – jetzt auch elektronisch stellen!: Den Antrag stellen Sie direkt bei der MBG – in Verbindung mit einem verbürgten Haus- oder Förderbankkredit bitte über Ihre Hausbank vor Ort. Das Antragsformular finden Sie hier zum Download oder Sie nutzen gleich den elektronischen Antrag.
Quelle: MBG Baden-Württemberg Stand: 24.08.2015